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Häufige Fragen

Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten erreichen

Von der ersten Anfrage bis zum Abbau — durchsuchbar und nach Themen sortiert.
Fassadengerüst der A PLUS Gerüstbau an einem mehrgeschossigen Wohngebäude

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20 Fragen

  • Welche Gerüstart benötige ich für mein Vorhaben?
    Das hängt davon ab, was auf dem Gerüst gearbeitet wird. Für Arbeiten an der Fassade ist in der Regel ein Fassadengerüst die passende Lösung, für Arbeiten am Dachrand kommt zusätzlich ein Dachfanggerüst hinzu. In Innenräumen mit großer Höhe ist meist ein Raumgerüst sinnvoll. Wenn Sie unsicher sind, klären wir das gemeinsam anhand Ihrer Unterlagen und der Gegebenheiten vor Ort.
  • Wie läuft eine Anfrage bei Ihnen ab?
    Sie schildern uns Ihr Vorhaben telefonisch, per E-Mail oder über das Anfrageformular. Anschließend klären wir die offenen Punkte, sehen uns das Objekt an und erstellen auf dieser Grundlage ein Angebot. Nach Ihrer Freigabe stimmen wir den Termin für den Aufbau ab.
  • Welche Angaben benötigen Sie für ein Angebot?
    Hilfreich sind der Ort des Vorhabens, die Art der geplanten Arbeiten, die Gebäudeart sowie der gewünschte Zeitraum und die voraussichtliche Standzeit. Wenn Ihnen die Gerüstfläche, Fassadenmaße oder Pläne vorliegen, beschleunigt das die Kalkulation. Fehlen Angaben, fragen wir gezielt nach.
  • Ist eine Besichtigung vor Ort erforderlich?
    In den meisten Fällen ja. Erst vor Ort lassen sich Untergrund, Verankerungsmöglichkeiten, Zugänge und Hindernisse verlässlich beurteilen. Bei einfachen, gut dokumentierten Vorhaben ist eine erste Einschätzung auch anhand von Fotos und Plänen möglich.
  • In welchen Regionen sind Sie tätig?
    Unser Standort ist Duisburg. Wir arbeiten im Stadtgebiet und in der Umgebung; weitere Einsatzorte sind nach Absprache möglich. Sprechen Sie uns einfach mit dem Ort Ihres Vorhabens an.
  • Wie schnell kann ein Gerüst aufgebaut werden?
    Das richtet sich nach Umfang und Zugänglichkeit des Objekts sowie nach der aktuellen Terminlage. Eine verbindliche Aussage treffen wir daher erst mit dem Angebot — dann nennen wir Ihnen einen konkreten Termin, den wir auch einhalten können.
  • Kann ich Ihnen Fotos oder Unterlagen zusenden?
    Ja. Senden Sie Fotos, Pläne oder ein Leistungsverzeichnis gern per E-Mail an unsere Kontaktadresse. Das Anfrageformular verweist ebenfalls auf diesen Weg, damit Ihre Unterlagen direkt bei der richtigen Ansprechperson landen.
  • Wer ist während der Bauzeit mein Ansprechpartner?
    Sie haben von der Anfrage bis zum Abbau eine feste Ansprechperson. Änderungen im Bauablauf, Verlängerungen der Standzeit oder zusätzliche Anpassungen lassen sich dadurch direkt klären.
  • Welche Orte gehören zu Ihrem Einsatzgebiet?
    Ausgangspunkt ist unser Sitz in Duisburg. Von dort aus arbeiten wir im Ruhrgebiet und am Niederrhein in einem Umkreis von rund 50 Kilometern — darunter Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Moers, Dinslaken, Bottrop, Essen, Krefeld, Gelsenkirchen, Düsseldorf, Ratingen und Bochum. Eine Übersicht mit allen Orten finden Sie auf der Seite Standorte.
  • Arbeiten Sie auch außerhalb des genannten Gebiets?
    Das klären wir im Einzelfall. Ob eine Baustelle außerhalb des üblichen Umkreises sinnvoll zu bedienen ist, hängt vom Umfang des Vorhabens und von der Terminlage ab. Fragen Sie uns mit dem Ort und der geplanten Standzeit an, dann sagen wir Ihnen verbindlich zu oder ab.
  • Was bedeuten die Angaben auf dem Gerüstkennzeichen?
    Am freigegebenen Gerüst hängt ein Kennzeichen. Es nennt unter anderem den Betrieb, der das Gerüst errichtet hat, die zulässige Lastklasse und Breitenklasse sowie den Zeitpunkt der Freigabe. Daran erkennen Sie, wie stark die Beläge belastet werden dürfen und wer für den Aufbau verantwortlich ist.
  • Darf ich am Gerüst selbst etwas verändern?
    Nein. Beläge, Geländer, Verankerungen oder Seitenschutz dürfen nicht eigenmächtig entfernt oder versetzt werden — auch nicht kurzzeitig. Änderungen am Aufbau nimmt ausschließlich der Betrieb vor, der das Gerüst errichtet hat. Wenn eine Anpassung nötig wird, rufen Sie uns an; das lässt sich in aller Regel schnell lösen.
  • Was gilt nach Sturm oder starkem Wind?
    Nach Sturm, starkem Wind oder anderen außergewöhnlichen Ereignissen darf ein Gerüst nicht ohne erneute Inaugenscheinnahme weiterbenutzt werden. Prüfen Sie insbesondere Beläge, Seitenschutz und Verankerungen auf sichtbare Veränderungen. Fällt etwas auf, sperren Sie den Zugang und melden es uns.
  • Wer prüft das Gerüst vor der Nutzung?
    Nach dem Aufbau prüfen wir das Gerüst und geben es für die Nutzung frei; das wird dokumentiert und am Gerüst gekennzeichnet. Danach liegt es bei jedem, der das Gerüst benutzt, sich vor Arbeitsbeginn durch eine Sichtprüfung vom ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen.
  • Wonach richtet sich die Lastklasse eines Arbeitsgerüsts?
    Die Lastklasse ergibt sich aus den Lasten, die auf der Arbeitsebene tatsächlich auftreten — also aus Material, Werkzeug und der Anzahl der gleichzeitig arbeitenden Personen. Wir legen sie gemeinsam mit Ihnen anhand der geplanten Arbeiten fest.
  • Können Balkone, Erker und Vordächer eingerüstet werden?
    Ja. Vor- und Rücksprünge werden beim Aufmaß erfasst und im Gerüstaufbau berücksichtigt. Sie beeinflussen den Materialbedarf und damit den Preis, weshalb wir sie vor der Angebotserstellung aufnehmen.
  • Brauche ich eine Genehmigung, wenn das Gerüst auf dem Gehweg steht?
    Wenn öffentliche Verkehrsflächen genutzt werden, ist in der Regel eine Erlaubnis der Kommune erforderlich. Wir weisen Sie im Rahmen der Planung darauf hin, welche Punkte für Ihr Vorhaben zu klären sind.
  • Ab welcher Dachneigung ist ein Dachfanggerüst notwendig?
    Ob und in welcher Ausführung ein Dachfanggerüst erforderlich ist, hängt von Dachneigung und Absturzhöhe ab. Beides nehmen wir bei der Besichtigung auf und legen darauf aufbauend Höhe und Abstand der Schutzwand fest.
  • Wird der Bodenaufbau durch ein Raumgerüst beschädigt?
    Um das zu vermeiden, prüfen wir vorab die zulässige Bodenbelastung und verteilen die Lasten entsprechend. Bei empfindlichen Böden stimmen wir zusätzliche Schutzmaßnahmen mit Ihnen ab.
  • Können Sie im laufenden Anlagenbetrieb arbeiten?
    Das klären wir im Einzelfall mit den Verantwortlichen vor Ort. Zugangsregeln, Sicherheitsvorgaben und das verfügbare Zeitfenster bestimmen, wie der Aufbau geplant wird.

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